101 Prozent GmbH (in Gründung)
in Vertretung: Francesco Schuessler
francesco.schuessler@101-prozent.eu
Stand: 08.05.2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der 101 Prozent GmbH, insbesondere für Softwareentwicklung, Webentwicklung, App-Entwicklung, Schnittstellenentwicklung, technische Beratung, Konzeption, Design, Wartung, Support, Hosting-nahe Leistungen sowie sonstige digitale Dienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als ihnen keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der 101 Prozent GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2.1 Angebote der 101 Prozent GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Projektvertrags, durch Bestellung des Auftraggebers oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch die 101 Prozent GmbH zustande.
2.3 Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung und sonstige Projektparameter ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag, Pflichtenheft, Statement of Work oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
3.1 Die 101 Prozent GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
3.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Features, Erweiterungen, Texte, Übersetzungen, Bildmaterial, Lizenzen, Hosting, Wartung, Support, Suchmaschinenoptimierung, Datenschutzberatung, rechtliche Prüfungen und laufende Betreuung.
3.3 Die 101 Prozent GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer oder externe Dienstleister einzusetzen.
4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben, Ansprechpartner und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
4.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Daten, Marken, Texte, Bilder, Videos und sonstigen Informationen.
4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zugangsdaten sicher zu verwahren und Änderungen an Systemen, Servern, Domains, Accounts oder Drittanbieter-Diensten, die das Projekt betreffen, unverzüglich mitzuteilen.
5.1 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.2 Die 101 Prozent GmbH ist berechtigt, Mehraufwand aufgrund von Änderungswünschen, zusätzlichen Anforderungen, nachträglichen Korrekturen oder unvollständigen Vorgaben gesondert zu verrechnen.
5.3 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung von Zusatzleistungen nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen der 101 Prozent GmbH.
6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen, Ausfällen von Drittanbietern, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder sonstiger nicht von der 101 Prozent GmbH zu vertretender Umstände verlängern Fristen angemessen.
6.3 Aus einer angemessenen Verzögerung entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Schadenersatz, Vertragsstrafe oder Rücktritt, sofern die Verzögerung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von der 101 Prozent GmbH verursacht wurde.
7.1 Soweit eine Abnahme vereinbart oder nach Art der Leistung erforderlich ist, wird der Auftraggeber die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich prüfen.
7.2 Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich und nachvollziehbar zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, gilt die Leistung als abgenommen.
7.3 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.4 Produktivschaltung, Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Leistung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme.
8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Alle Beträge verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
8.3 Bei Zahlungsverzug ist die 101 Prozent GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
8.4 Die 101 Prozent GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Leistungen, Support, Wartung oder weitere Projektarbeiten bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
8.5 Bei größeren Projekten ist die 101 Prozent GmbH berechtigt, angemessene Teilzahlungen, Akontozahlungen oder milestone-basierte Zahlungen zu verlangen.
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen bleiben sämtliche Arbeitsergebnisse, Konzepte, Designs, Quellcodes, Dokumentationen und sonstige Leistungen im Eigentum der 101 Prozent GmbH, soweit rechtlich zulässig.
9.2 Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9.3 Die 101 Prozent GmbH ist berechtigt, Leistungen oder Herausgaben bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
10.2 Eine Übertragung von Quellcode, Bearbeitungsdateien, Rohdaten, Entwicklungsumgebungen oder internen Tools erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10.3 Vorbestehende Tools, Frameworks, Libraries, Templates, Module, Know-how, Methoden und allgemeine Komponenten der 101 Prozent GmbH bleiben Eigentum der 101 Prozent GmbH. Der Auftraggeber erhält daran nur die zur Nutzung der vereinbarten Leistung erforderlichen Rechte.
10.4 Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen, soweit solche Komponenten Bestandteil der Leistung sind.
10.5 Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse nicht über den vereinbarten Zweck hinaus vervielfältigen, bearbeiten, weiterverkaufen, unterlizenzieren oder Dritten zugänglich machen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.1 Für Drittanbieter-Dienste wie Hosting-Anbieter, Zahlungsanbieter, APIs, Tracking-Tools, Font-Anbieter, CMS-Systeme, Plugins, App-Stores, Cloud-Dienste oder sonstige externe Dienste gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
11.2 Die 101 Prozent GmbH haftet nicht für Verfügbarkeit, Änderungen, Preise, Fehler, Sicherheitsprobleme oder Leistungsstörungen von Drittanbieter-Diensten.
11.3 Kosten für Drittanbieter-Dienste, Lizenzen, Plugins, Domains, Hosting, Stockmaterial oder sonstige externe Leistungen trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
12.1 Hosting, Wartung, Monitoring, Backups, Updates und Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
12.2 Wartungs- und Supportleistungen werden nach dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf laufende Betreuung, Fehlerbehebung, Sicherheitsupdates oder Systemüberwachung.
12.3 Die 101 Prozent GmbH übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle, die auf fehlende Wartung, Drittanbieter, unsichere Zugangsdaten, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind.
13.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist.
13.2 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich, nachvollziehbar und unter Angabe der relevanten Umstände zu melden.
13.3 Die 101 Prozent GmbH ist berechtigt, Mängel zunächst durch Verbesserung oder Austausch zu beheben.
13.4 Kein Mangel liegt vor bei Problemen, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, Drittanbieter-Dienste, veraltete Software, fehlende Updates, fehlerhafte Inhalte oder ungeeignete Systemumgebungen verursacht werden.
14.1 Die 101 Prozent GmbH haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die 101 Prozent GmbH nur bei Personenschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
14.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.3 Eine Haftung für Inhalte, Daten, Materialien oder Vorgaben des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
14.4 Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt.
15.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes.
15.2 Soweit die 101 Prozent GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitervereinbarung ab.
15.3 Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, für Informationspflichten, Einwilligungen, Datenschutzerklärungen und sonstige datenschutzrechtliche Anforderungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
16.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, Konzepte, Strategien und sonstige nicht öffentliche Informationen geheim zu halten.
16.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
16.3 Keine vertraulichen Informationen sind solche, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
17.1 Die 101 Prozent GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber nach Projektabschluss als Referenz zu nennen und das Projekt in Portfolio, Website, Präsentationen oder sozialen Medien darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.
17.2 Vertrauliche Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.
18.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
18.2 Laufende Verträge, Wartungsverträge oder Supportverträge können mit einer Frist von [z. B. 1 Monat] zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Vertragsdauer vereinbart wurde.
18.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18.4 Bereits erbrachte Leistungen sind im Fall einer Kündigung jedenfalls zu vergüten.
19.1 Storniert der Auftraggeber einen bereits beauftragten Auftrag, ist die 101 Prozent GmbH berechtigt, bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwände zu verrechnen.
19.2 Darüber hinaus kann die 101 Prozent GmbH eine angemessene Stornogebühr verlangen, sofern Kapazitäten verbindlich reserviert wurden oder der Auftrag kurzfristig abgesagt wird.
20.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
20.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
20.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
20.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der 101 Prozent GmbH.
20.5 Erfüllungsort ist der Sitz der 101 Prozent GmbH.
